Rechtsgebiete Notarin

Immobilienrecht

Als Notarin betreue ich Sie umfassend bei sämtlichen notariellen Angelegenheiten im Bereich des privaten und gewerblichen Grundstücksrechts. Ganz gleich, ob Sie ein Unternehmer oder eine Privatperson sind. Wollen Sie ein Grundstück oder eine Wohnung verkaufen, verschenken oder erwerben, verwenden Sie gern mein Formular für den Immobilienkauf oder für die Schenkung (Link). Ich berate und beurkunde im Immobilienrecht insbesondere die Übertragung von Grundstücken (Kauf-, Schenkungs- und Übertragungsverträge), die Übertragung von Wohneigentum (Bestandswohnungen und Bauträgerverträge bei Veräußerung durch den Bauträger), die Begründung und die Veräußerung von Erbbaurechten ggf. mit Wohnungseigentum, die Teilung eines Grundstücks nach dem Wohnungseigentumsgesetz, Realteilungen von Grundstücken, die Belastung von Grundstücken mit Grundschuld, Dienstbarkeiten ,Nießbrauch, Wohnungsrecht.

Um eine Wohnung oder ein Grundstück zu kaufen, wird der Kaufpreis nicht selten finanziert. Die den Kredit gebende Bank verlangt in aller Regel eine Sicherheit, so dass Grundschulden bestellt und in das Grundbuch eingetragen werden müssen. Als Notarin gestalte ich den Kaufvertrag für die Vertragsparteien so, dass der Verkäufer als bisheriger Grundstückseigentümer an der Bestellung der Grundschuld mitwirkt und beurkunde die Grundschuld für den Käufer. Wollen Sie ein Grundstück oder eine Eigentumswohnung erwerben und benötigen für Ihre Bank eine Grundschuld, verwenden Sie gern mein Formular für den Immobilienkauf (Link).

Eine besondere Form des Immobilienkaufvertrags ist der Bauträgervertrag, bei dem der Käufer eine noch zu errichtende bzw. auszubauende Immobilie, in der Regel eine Eigentumswohnung, kauft. Der Vertrag ist eine Mischung aus Kaufvertrag und Bauvertrag. Da der Käufer Kaufpreisraten nach der schrittweisen Fertigstellung einzelner Gewerke zahlen muss, bedarf es seiner besonderen Absicherungen. Die Anzahl der Raten sowie die Voraussetzungen für die Fälligkeit der Zahlungen sind in der Makler- und Bauträgerverordnung geregelt und müssen im Vertrag enthalten sein.

Gesellschaftsrecht

Im Gesellschaftsrecht betreue ich Sie umfassend in allen notariellen Angelegenheiten, insbesondere bei der Gründung von Gesellschaften, beim Erwerb und der Veräußerung von Gesellschaften (asset deal und share deal) und Geschäftsanteilen, Struktur- und Kapitalmaßnahmen, Satzungsänderungen und Änderungen des Gesellschaftsvertrags, Gesellschafterversammlungen, Protokollierung von Hauptversammlungen einer Aktiengesellschaft, Umwandlungen (Verschmelzung, Einbringung etc.) nach dem Umwandlungsgesetz und allen erforderlichen Handelsregisteranmeldungen. Ferner unterstütze ich Sie als Notarin bei der Gestaltung der Unternehmensnachfolge. Wollen Sie eine Gesellschaft gründen, Geschäftsanteile übertragen oder eine Gesellschaft zur Eintragung in das Handelsregister anmelden, nehmen Sie gern Kontakt mit einem der hier (Link) bereitgestellten Formulare auf oder kontaktieren mich telefonisch unter 030/88 55 05 83 bzw. per E-Mail unter notariat@neumannhach.de.

Erbrecht

Als Notarin unterstütze ich Sie in allen erbrechtlichen Fragen, sowohl vor dem Erbfall als auch danach, bei der Planung der Vermögensnachfolge und ihrer Gestaltung. Ich berate und beurkunde bei der Errichtung von Testamenten und Erbverträgen, bei vorweg genommener Erbfolge durch Schenkung zu Lebzeiten sowie bei Erb- und Pflichtteilsverzichten. An erster Stelle steht das Gespräch, in dem über den zukünftigen Nachlass, mögliche Erben und besondere Wünsche wie z.B. Vermächtnisse des Erblassers, also den Verfasser des letzten Willens, und ggf. bereits zu Lebzeiten erbrachte Schenkungen gesprochen wird. Der Sachverhalt bestimmt die Gestaltung der Verfügung von Todes wegen. Gerade in heutigen Zeiten, in denen auch Patchwork-Familien zum Alltag gehören, ist die Regelung des Nachlasses wichtig und bedarf oft der Aufklärung und Beratung durch die Notarin. Wollen Sie eine Verfügung von Todes wegen (Testament, Erbvertrag) errichten, nehmen Sie gern Kontakt zu mir auf und verwenden hierfür das Formular (Link).

Ferner unterstütze ich Sie notariell bei der Beschaffung von Erbnachweisen wie Anträge auf Erlass von Erbscheinen, Europäischen Nachlasszeugnissens und Testamentsvollstreckerzeugnissen. Ich werde als Notarin für Sie tätig, wenn sie für die Berichtigung der Eigentümerstellung an einem Grundstück, für Banken und Finanzämter etc. einen entsprechenden Nachweis benötigen. Sollten Sie einen Erbschein beantragen wollen, kontaktieren Sie mich gern mit dem Formular (Link). Zu meinen Tätigkeiten im Erbrecht gehören darüber hinaus als Notarin die Beratung und Beurkundung von Erbauseinandersetzungen und Erbteilkäufen.

Vorsorgevollmacht und Patientenverfügung

Als Notarin unterstütze ich Sie in allen Bereichen der persönlichen und der Vermögensvorsorge und erstelle für Sie als Unternehmer oder Privatperson individuelle Vorsorgeregelungen für Krankheit, Unfall und Alter. Dies umfasst insbesondere General- und Vorsorgevollmachten sowie Patientenverfügungen, Formulare für die Vorbereitung eines Gesprächs finden Sie hier (Link). Der Gesetzgeber ermöglicht es den Bürgern, für ihre Versorgung und Vertretung im Falle von Alter und Krankheit vorzusorgen. In Betracht kommen Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung. Als Ihre Notarin berate ich Sie ausführlich über Inhalt und Möglichkeiten der unterschiedlichen Vollmachten und Verfügungen, über die Kombinationen, über die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister und übernehme die Gestaltung. Die Beurkundung der Vollmachten kann der sicherste Weg sein, da ich als Notarin in den Urkunden Feststellungen zu Ihrer Geschäftsfähigkeit aufnehme, bei Verlust Ihnen weitere Ausfertigungen erteilen kann und die Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister übernehme. In bestimmten Fällen benötigt der Bevollmächtigte eine notarielle Vollmacht, z.B. bei Grundstücksverträgen oder Belastungen oder zur Vorlage bei der Bank.

Mit der Vorsorgevollmacht übertragen Sie einer Person Ihres Vertrauens umfassende Vollmacht in wirtschaftlichen Angelegenheiten (Generalvollmacht) und in persönlichen Angelegenheiten, für den Fall, dass Sie körperlich oder geistig – ggf. auch vorübergehend – nicht mehr selbst in der Lage sind, ihre Angelegenheiten zur regeln. Die Betreuungsverfügung tritt ergänzend zur Vorsorgevollmacht und benennt für den Fall, dass amtlich ein Betreuer bestellt werden muss, die von Ihnen gewählte Person und enthält Wünsche für die Gestaltung der Betreuung. Die Patientenverfügung richtet sich an Ihre behandelnden Ärzte und bringt Ihren Willen zum Ausdruck, wenn Sie aufgrund von Krankheit selbst nicht mehr dazu in der Lage sind. Sie treffend dort umfassende Bestimmungen zu Heilbehandlungen, der Vergabe von Medikamenten, lebensverlängernden Maßnahmen und ggf. Organspenden. 

Familienrecht

Im Familienrecht berate ich Sie vor und während der Ehe bzw. der eingetragenen Partnerschaft über die Gestaltung und beurkunde die passenden Eheverträge bzw. Partnerschaftsverträge sowie für den Fall der Trennung einvernehmliche Trennungsvereinbarungen sowie Scheidungsfolgenvereinbarungen.